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   VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92   

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VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 (https://dejure.org/2007,17479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 (https://dejure.org/2007,17479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 1 ZB 06.92 (https://dejure.org/2007,17479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die rechtmäßige Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Wohnhauses unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes; Nachbarschützende Funktion des planungsrechtlichen Erfordernisses einer gesicherten Erschließung ; Umfang des sich unmittelbar aus ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 917 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Vorbescheid; Sicherung der Erschließung durch Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht); Auslegung von Inhalt und Umfang einer Grunddienstbarkeit; Notwegerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Ein sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) ergebendes Abwehrrecht des Nachbarn ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch das Verwaltungsgericht zutreffend zugrunde gelegt hat, - nur - für den Fall anerkannt, dass "eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 BGB)" bewirkt (BVerwG vom 26.3.1976 BVerwGE 50, 282 [Zitat aus Leitsatz 2] = NJW 1976, 1987).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich zugleich, dass die angefochtene Entscheidung nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1976 (BVerwGE 50, 282 = NJW 1976, 1987) abweicht.

  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht es in dem - hier vorliegenden - Regelfall der Billigkeit, dass ein Beigeladener im Zulassungsverfahren seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt (Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren; vom 20.12.2002 Az. 1 ZB 02.145 zum Berufungszulassungsverfahren; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Wegen des wechselseitigen Zusammenhangs zwischen Zivil- und öffentlichem Recht hat auch das Bundesverwaltungsgericht - ungeachtet der neueren Eigentumsdogmatik, nach der ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht - ausdrücklich an dieser Rechtsschutzmöglichkeit des Nachbarn festgehalten (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 11.5.1998 NJW-RR 1999, 165 = BRS 60 Nr. 182 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayVGH vom 17.11.1999 BayVBl. 2000, 472; Beschluss des Senats vom 14.7.1999 Az. 1 ZS/CS 99.1871 - juris).
  • VG München, 22.08.2006 - M 1 K 06.1697
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Es ist jedoch nicht ernsthaft fraglich, dass die Entscheidung jedenfalls im Ergebnis richtig ist, wie insbesondere auch die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Verwaltungsgerichts zu derselben Frage in dem zwischen denselben Hauptbeteiligten ergangenen Urteil vom 22. August 2006 (Az. M 1 K 06.1697), dort bezogen auf die inzwischen erteilten Baugenehmigungen, bestätigen.
  • VGH Bayern, 20.12.2002 - 1 ZB 02.145
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht es in dem - hier vorliegenden - Regelfall der Billigkeit, dass ein Beigeladener im Zulassungsverfahren seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt (Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren; vom 20.12.2002 Az. 1 ZB 02.145 zum Berufungszulassungsverfahren; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zum Folgenden zusammenfassend BGH vom 11.4.2003 NJW-RR 2003, 1235 mit zahlreichen Nachweisen) ist zur Ermittlung des ursprünglichen Inhalts einer Dienstbarkeit vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Soweit der Kläger schließlich darauf verweist, dass ihn der Beigeladene zu 1 im Zusammenhang mit dem geplanten Neubauvorhaben zweckgebunden auf Einräumung eines Notwegerechts für den Baustellenverkehr mit größeren Fahrzeugen und Geräten in Anspruch nimmt, betrifft dies nicht die hier maßgebliche Frage der Erschließung des Grundstücks; davon abgesehen setzt auch das Erfordernis der wegemäßigen Erschließung nicht die Erreichbarkeit mit Großfahrzeugen voraus (vgl. BVerwG vom 4.6.1993 BVerwGE 92, 304 = NVwZ 1994, 299 = BayVBl. 1993, 756).
  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.93
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Dieser Vorbescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens Az. 1 ZB 06.93.
  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.3008
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Diese beiden Bescheide sind Gegenstand des Verfahrens Az. 1 ZB 06.3008.
  • VGH Bayern, 06.04.2000 - 23 CS 99.3748

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung nach billigem Ermessen unter

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
    Wegen des wechselseitigen Zusammenhangs zwischen Zivil- und öffentlichem Recht hat auch das Bundesverwaltungsgericht - ungeachtet der neueren Eigentumsdogmatik, nach der ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht - ausdrücklich an dieser Rechtsschutzmöglichkeit des Nachbarn festgehalten (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 11.5.1998 NJW-RR 1999, 165 = BRS 60 Nr. 182 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayVGH vom 17.11.1999 BayVBl. 2000, 472; Beschluss des Senats vom 14.7.1999 Az. 1 ZS/CS 99.1871 - juris).
  • VG München, 18.12.2014 - M 11 K 13.505

    Nachbarklage; Niederschlagswasserbeseitigung; Vernässung; Nachbarschutz;

    Das planungsrechtliche Erfordernis einer gesicherten Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat keine nachbarschützende Funktion (BayVGH, B.v. 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    So kann einem Nachbarn ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG dann zustehen, wenn die Umsetzung der Baugenehmigung in Folge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282 = juris Rn. 20; U. v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - BauR 1996, 841 = juris Rn. 22; B. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165 = juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 15; U. v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17 ff., B. v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris Rn. 6; B. v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; B. v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall eine (wegen des Fehlens der Erschließung des Baugrundstücks rechtswidrige) Baugenehmigung dadurch in ein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn eingreift, dass sie - wie bei der Entstehung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 BGB) über das Grundstück des Nachbarn - gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Rechte bewirkt und effektiver Rechtsschutz vor den Zivilgerichten nicht (mehr) erreicht werden kann, weil die Baugenehmigung (zuvor) in Bestandskraft erwächst und damit auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - BVerwGE 50, 282 = juris Rn. 25; U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - BauR 1996, 841 = juris Rn. 22; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45/98 - NJW-RR 1999, 165 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 15).
  • VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11

    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission,

    Die normative Forderung der gesicherten Erschließung eines Vorhabens beinhaltet aber nach allgemeiner Ansicht keinen drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974 ; OVG Berl.-Brandenb., Beschl. v. 14.05.2007 - OVG 11 S 93.06 -, juris, Rdnr. 80; Bayer. VGH, Beschl. v. 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 -, ESVGH 55, 82, [90]).
  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Wegen dieses Zusammenhangs zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht hat das Bundesverwaltungsgericht - ungeachtet der neueren Eigentumsdogmatik, nach der ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht - an dieser Rechtsschutzmöglichkeit des Nachbarn festgehalten (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 11.5.1998 NJW-RR 1999, 165 = BRS 60 Nr. 182 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayVGH vom 17.11.1999 BayVBl. 2000, 472; vom 14.7.1999 - 1 ZS/CS 99.1871 - Juris; vom 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - Juris).
  • VG München, 17.10.2018 - M 9 K 17.2673

    Geh- und Fahrtrecht vermittelt keinen Nachbarrechtsschutz

    Effektiver Rechtsschutz hätte vor den Zivilgerichten nicht erreicht werden können, da die Baugenehmigung zuvor in Bestandskraft erwachsen wäre, diesbezüglich werde auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2017 verwiesen (gemeint ist B.v. 19.2.2007, Az. 1 ZB 06.92).

    Auch die weitere, vom Klägerbevollmächtigten angeführte Entscheidung (B.v. 19.2.2007, Az. 1 ZB 06.92) führt zu nichts; sie besagt gerade, dass die Anfechtung eines Nachbarn in einer Konstellation wie hier von vorneherein nur möglich ist, wenn er das Entstehen eines Notwegerechts zu befürchten hat, was aber gerade nicht der Fall ist, wenn für den Nachbarn eine Dienstbarkeit besteht.

  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 15 ZB 16.2309

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

    So kann einem Nachbarn ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG dann zustehen, wenn die Umsetzung der Baugenehmigung in Folge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282 = juris Rn. 20; U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - BauR 1996, 841 = juris Rn. 22; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 15; U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 17 ff., B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris Rn. 6; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 25).
  • VG München, 21.02.2011 - M 11 SN 10.5177

    Nachbarantrag; Antennenträger für Fernsehen und Mobilfunk; Erschließung;

    Im Hinblick auf die Erschließung werde eine Rechtsverletzung des Grundstücksnachbarn von der Rechtsprechung nur anerkannt, wenn durch die genehmigte Nutzung ein Notwegerecht über sein Grundstück entweder erstmalig entstehe oder ein bereits bestehendes Notwegerecht dem Eigentümer gegenüber unzumutbarer Weise ausgedehnt oder erweitert werde bzw. wenn "eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts eine unmittelbare Rechtsverschlechterung" bewirke (BVerwG vom 26.03.1976, 4 C 7/74; vom 04.06.1996, 4 C 15/95; vom 11.05.1998, 4 B 45/98; BayVGH vom 19.02.2007, 1 ZB 06.92, 1 ZB 06.3008).

    Ein sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergebendes Abwehrrecht des Nachbarn ist in der Rechtsprechung nur für den Fall anerkannt, dass eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts gemäß § 917 Abs. 1 BGB bewirkt (vgl. BayVGH vom 19.02.2007, 1 ZB 06.92; vom 07.12.2010, 14 B 09.2297, jeweils mit ausführlicher Begründung).

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Die normative Forderung der gesicherten Erschließung eines Vorhabens beinhaltet aber nach allgemeiner Ansicht keinen drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, B. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974, 975 l.Sp.; OVG Berl.-Brandenb., B. v. 14.05.2007 - OVG 11 S 93.06 -, juris, Rdnr. 80; Bayer. VGH, B. v. 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 -, juris, Rdnr. 15; VG Ansbach, B. v. 11.12.2003 - An 9 S 03.01636 -, juris, Rdnr. 37; VG Augsburg, U. v. 12.10.2006 - Au 5 K 05.505 -, juris, Rdnr. 30; VG Oldenburg, B. v. 30.04.2003 - 1 B 4791/02 -, juris, Rdnr. 10; VG München, B. v. 08.05.2001 - M 11 SN 01.1660 -, juris, Rdnr. 25; U. v. 24.11.2009 - M 1 K 09.2075 -, juris, Rdnr. 35; VG Ansbach, B. v. 25.06.2008 - An 9 K 08.00498 -, juris, Rdnr. 40; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, Rdnr. 79 zu § 31; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Löhr, Stand 2010, Rdnr. 142 a. E. zu § 34, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 14.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Baugenehmigung auf

    Durch das bestehende Notwegerecht ist - vergleichbar wie bei einer bereits eingetragenen Grunddienstbarkeit - davon auszugehen, dass sich die erhöhte Inanspruchnahme der Straße in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung (Zugang zu der landwirtschaftlichen Hofstelle) bewegt (vgl. BayVGH, B.v 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 18; U.v. 7.12.2010 - 14 B 09.2292 - juris Rn. 21 zur Ausweitung und Intensivierung eines bestehenden Notwegerechts durch einen Bolzplatz im Landschaftsschutzgebiet).
  • VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

  • VG München, 28.10.2013 - M 11 SN 13.3802

    Nachbarantrag; Anbau einer Garage an bestehendes Wohngebäude im Außenbereich;

  • VG Bayreuth, 27.05.2015 - B 2 K 14.560

    Baurecht; grundsätzlich kein nachbarschützender Charakter des Erfordernisses der

  • VG Bayreuth, 27.05.2015 - B 2 K 14.712

    Baurecht; Vorbescheid; Prüfungsumfang; grundsätzlich kein nachbarschützender

  • VG Ansbach, 14.09.2016 - AN 9 K 15.02432

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei Erschließung über Nachbargrundstück

  • VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423

    Drittanfechtungsklage; tiergestütztes Therapiezentrum; Errichtung eines

  • VG Augsburg, 20.04.2015 - Au 5 S 15.447

    Vorläufiger Rechtsschutz

  • VG München, 24.11.2009 - M 1 K 09.2075

    Geh- und Fahrtrecht; Immissionen durch Zu- und Abfahrtsverkehr

  • VG Augsburg, 27.08.2008 - Au 4 K 07.1599

    Nachbarklage; Abwehranspruch des Eigentümers eines privilegierten

  • VG München, 16.04.2008 - M 9 K 07.4732

    Baugenehmigung für Nachbarn; Abstandsflächen auf gemeinsamen Grundstück;

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